Jagd in Ennepetal
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Die Stadt Ennepetal hat eine katasteramtliche Fläche von 5742 ha, gesamte bejagdbare Fläche ist ca. 5.220 ha. Im Stadtgebiet gibt es 17 Jagdreviere, in denen vorrangig die folgenden Wildarten vorkommen:
Schwarzwild, Muffelwild, Rehwild, Dachs, Fuchs, Waschbär, Steinmarder und Flugwild.
Fallwild
Der Fallwildanteil (Wildtiere, die nicht bei der Jagd erlegt werden sondern anderweitig verenden) ist insbesondere beim Rehwild aufgrund der Verkehrsverluste sehr hoch und erreicht in einigen Revieren leider oft über 50% der Gesamtstrecke.
Wildschweinprobleme - wir tun etwas
Insbesondere in Ennepetal im Bereich zwischen dem Reichenbach-Gymnasium und Voerde-Nord bis südlich zur Loher Straße häufen sich in letzter Zeit die Schäden durch Schwarzwild. Auf der Informationsveranstaltung für die Anwohner am 01.12.2010 wurde vereinbart, dass die monatliche Schwarzwildstrecke der benachbarten Jagdbezirke zunächst für das Jagdjahr 2010/2011 (01.04.2010 bis 31.03.2011) auf der Homepage des Ennepe-Ruhr-Kreises veröffentlicht wird. Dort finden sich auch Infos über weitere Maßnahmen, Formulare und Anspechpartner des Kreises.
Galerie Jagd und Natur in Ennepetal:
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Bildergalerie - Fotos anklicken
Jagdbezirke in Ennepetal:
Lfd. | Jagdbezirk |
19. | Ennepetal-Meininghausen |
20 Nr. 1 | Heilenbecker Talsperre |
20 Nr. 2 | Heilenbecker Talsperre |
21. | Ennepetal-Oelkinghausen |
22. | Ennepetal-Behlingen |
23. | Ennepetal-Höfinghoff |
24. | Ennepetal-Vosswinkel |
25. | Ennepetal-Hillringhausen |
26. | Ennepetal Holthausen |
27. a | Ennepetal-Mühlinghausen (West) |
27. b | Ennepetal-Mühlinghausen (Ost) |
28. | Ennepetal-Schweflinghausen |
29. | Eigenjagd Grimmelsberg |
30. | Eigenjagd Rutenbecke |
31. | Staatlicher Eigenjagd Tiefenbach |
32. | Eigenjagd Forstwirt. GbR Schweflinghausen |
114. | Eigenjagd Gut Heilenbecke |
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Thema Steinmarder in Häusern/Schonzeit
12.05.2012 |Meldung der Unteren Jagdbehörde bezgl. Steinmarder
Sehr geehrte Damen und Herren,
während der Schonzeit kann eine Bejagung (also auch die Fangjagd) nicht stattfinden. Die Marderbeauftragten haben also nur die Möglichkeit, die Betroffenen zu beraten. Das mardersichere Verschließen der Zugangswege kann aber nur empfohlen werden, wenn sichergestellt ist, dass sich kein Geheck im Haus befindet.......
Link zum Marderbeauftragten
Komplette Meldung als PDF anzeigen hier klicken [72 KB]
Thema Waffenbesitz
15.03.2012 | Waffenbesitz ohne gelösten Jagdschein
Infoblatt 2012 der Unteren Jagdbehörde hier klicken [73 KB]
Jagdscheinerteilung und -verlängerung
07.02.2012 | Info der Unteren Jagdbehörde
Einige Jäger und Jägerinnen sind über die erfolgten Änderungen bei der Jagdscheinerteilung bzw. -verlängerung noch nicht informiert. Deshalb wird von der Unteren Jagdbehörde nochmals auf die unten angegebenen Neuregelungen hingewiesen.
Die Erteilung oder Verlängerung eines Jagdscheines erfolgt nur nach persönlicher Antragstellung. Die Ausstellung/Verlängerung eines Jagdscheines erfolgt in der Regel sofort. Bei Jagdscheinanwärtern, die noch nicht im Ennepe-Ruhr-Kreis als Jäger registriert sind, muss mit einer Bearbeitungszeit von ca. zwei Wochen gerechnet werden.
Die Gebühren sind vor Ausstellung bzw. Verlängerung des Jagdscheines zu entrichten. Die Zahlung kann bar oder mit EC-Kreditkarte (keine andere Kreditkarte!) erfolgen.
Bei den Hegeringversammlungen im Frühjahr und der Jahreshauptversammlung der Kreisjägerschaft werden auch die Anträge auf Erteilung bzw. Verlängerung der Jagdscheine entgegengenommen. Diese Möglichkeit besteht auch für Antragsteller, die nicht an den Versammlungen teilnehmen. Die Anträge können jeweils 30 Minuten vor Beginn der jeweiligen Versammlung im Versammlungsraum abgegeben werden. Den Antragstellern wird ein Überweisungsträger ausgehändigt. Nach Eingang der Gebühren wird der Jagdschein dann in der Regel am nächsten Tag per Post zugesandt. Die Antragsvordrucke werden vor Ort ausgehändigt.
Kirrung von Schwarzwild
31.01.2012 | Untere Jagdbehörde, Thema Kirrung von Schwarzwild
... das Ministerium weist nochmals ausdrücklich darauf hin, dass die Kirrung von Schwarzwild unter anderem nur zulässig ist, wenn keine Fütterungs- oder Kirreinrichtungen verwendet werden und das Kirrmittel in den Boden eingebracht oder mit bodenständigem Material so abgedeckt wird, dass die Aufnahme durch anderes Schalenwild ausgeschlossen ist ...
Komplette Mitteilung der Unteren Jagdbehörde hier klicken [76 KB]
Trichinen/Schweinepestproben
Links und Downloads:
Alle Infos mit Kontaktadressen als PDF-Dokument hier klicken [92 KB]
Anträge auf die Erteilung der Übertragung - Download hier klicken